Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1986 - V R 119/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4996
BFH, 06.02.1986 - V R 119/81 (https://dejure.org/1986,4996)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1986 - V R 119/81 (https://dejure.org/1986,4996)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - V R 119/81 (https://dejure.org/1986,4996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Selbstverbrauch von körperlichen Wirtschaftsgütern - Rohrleitungen als selbständige Wirtschaftsgüter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1986, 1194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Der Bundesfinanzhof hat den Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 30 Abs. 2 UStG 1967 in ständiger Rechtsprechung nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; und vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246, jeweils mit Nachweisen).

    Am selbständigen wirtschaftlichen Wert eines Gegenstands fehlt es, wenn er mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß er nur in der Gesamtheit mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil er sich darstellt, bewertungsfähig ist (BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344).

  • BFH, 16.05.1974 - V R 109/72

    Eine spur- und seilgebundene Bahn, die eine Verbindung auf einen Berg herstellt,

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Der Senat hatte im Urteil vom 16. Mai 1974 V R 109/72 (insoweit in BFHE 113, 72, BStBl II 1974, 649 nicht veröffentlicht, aber teilweise in Der Betrieb - DB - 1974, 2336 und im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 1977 III 307/75, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1978, 246, wiedergegeben) über den Fall zu entscheiden, daß die seit Jahren bestehenden Leitungsnetze zweier Stadtteile nachträglich durch zwei Versorgungsleitungen an andere als die bisherigen Hochbehälter angeschlossen worden waren.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Maßgeblich ist, ob nach außen ein einheitliches Ganzes in Erscheinung tritt; bedeutsam dafür ist die betrieblich bedingte Art und Dauer der Verbindung sowie die Abstimmung der verbundenen Gegenstände aufeinander und die betriebliche Zweckbestimmung, insbesondere ein etwaiger Funktions- und Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Maßgeblich ist, ob nach außen ein einheitliches Ganzes in Erscheinung tritt; bedeutsam dafür ist die betrieblich bedingte Art und Dauer der Verbindung sowie die Abstimmung der verbundenen Gegenstände aufeinander und die betriebliche Zweckbestimmung, insbesondere ein etwaiger Funktions- und Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73

    Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Wie der Bundesfinanzhof im Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299, mit Hinweis unter anderem auf § 39 AO 1977 ausgeführt hat, sind Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen; beim Miteigentum erfolgt die Zurechnung insofern anteilig.
  • BFH, 19.08.1971 - V R 18/71

    Begriff des Wirtschaftsguts - Selbstverbrauchbesteuerung - Einkommensteuerliche

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Wie der Senat im Urteil vom 19. August 1971 V R 18/71 (BFHE 103, 282, BStBl II 1972, 75) zur Wasserversorgungsanlage einer Dorfgemeinde ausgeführt hat, ist deren Wasserrohrnetz als ein Wirtschaftsgut anzusehen, so daß eine Erweiterung dieses Netzes, auch wenn aktivierungspflichtiger Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand anfällt, nicht zum Selbstverbrauch führt.
  • BFH, 28.02.1961 - I 13/61 U

    Steuerliche Anrechenbarkeit von Aufwendungen für Werkzeuge zum Zwecke

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Der Begriff des Wirtschaftsguts setzt die selbständige Bewertungsfähigkeit, welche die Einzelbewertung ermöglicht, voraus (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1961 I 13/61 U, BFHE 73, 318, BStBl III 1961, 383).
  • BFH, 15.12.1977 - V R 59/77

    Umrüstung von Untergestellen - Eisenbahn-Kesselwagen - Herstellungskosten -

    Auszug aus BFH, 06.02.1986 - V R 119/81
    Der Bundesfinanzhof hat den Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 30 Abs. 2 UStG 1967 in ständiger Rechtsprechung nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten bestimmt (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344; und vom 15. Dezember 1977 V R 59/77, BFHE 124, 250, BStBl II 1978, 246, jeweils mit Nachweisen).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Die zu dem jeweiligen Teilnetz - z. B. dem Fernnetz oder dem Niederdrucknetz - zusammengefügten Leitungen einschließlich der zugehörigen Anlagen wie z. B. Schieber und Ventile bilden aber ein einheitliches Wirtschaftsgut (s. BFH-Urteil vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374).

    Dies ist der Fall, wenn das Netz um zusätzliche Leitungen verlängert oder die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Leitungen erhöht wird, damit zusätzliche Abnehmer beliefert und/oder die vorhandenen Kunden mit mehr Energie bzw. Wasser versorgt werden können (s. BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 374).

  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Mit Urteil vom 6. Februar 1986 V R 119/81 (BFH/NV 1986, 374) hat es der BFH auch abgelehnt, die Erweiterung eines überregionalen Ferngasleitungsnetzes, die nicht der Erschließung neuer Abnehmergebiete diente, als die Schaffung eines neuen selbständigen Wirtschaftsguts zu beurteilen.

    Nach dem Vortrag der Klägerin werden die Hauptleitungen gerade in neuerer Zeit so miteinander verbunden, daß sie sich wie ein Netz über das gesamte Stadtgebiet erstrecken (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 374).

  • BFH, 16.12.1987 - X R 12/82

    Versorgungsunternehmen - Leitungsnetz - Aufteilung in mehrere Wirtschaftsgüter -

    Gleichermaßen sind Erweiterungen eines Ferngasnetzes beurteilt worden, die bereits bestehende Netze verstärken, um einem gestiegenen Bedarf gerecht zu werden (BFH-Urteil vom 9. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, BB 1986, 1194).

    Eine solche Steuerung kann, wovon der BFH in BFH/NV 1986, 374, BB 1986, 1194 ausgeht, ein Umstand sein, der vereinheitlichend wirkt.

  • BFH, 25.05.2000 - III R 65/96

    Verbleibensfrist für bewegliche Wirtschaftsgüter im Fördergebiet

    Ähnlich wie bei einem Pumpwerk handelt es sich um ein von dem Leitungsnetz zu trennendes selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374).
  • BFH, 13.07.1990 - III R 54/86

    Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der

    Wegen dieser identischen Voraussetzungen kann offenbleiben, ob das gesamte Leitungsnetz der Klägerin ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung) ist oder ob die einzelnen Ausbauabschnitte selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter sind (vgl. zu dieser Problematik die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1987 X R 12/82, BFHE 152, 284, BStBl II 1988, 539, und vom 6. Februar 1986 V R 119/81, BFH/NV 1986, 374, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Brandenburg, 27.02.1996 - 3 K 935/95

    Investitionszulage; Beweglichkeit von Wirtschaftsgütern i. S. des § 2 Satz 1

    Die Unterteilung eines Gesamtrohrleitungsnetzes in mehrere selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter ist nämlich unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 11.01.1991, III R 60/89 , BStBl. II 1992, 5 und 16.12.1987, X R 12/82 , BStBl. II 1988, 539; zur älteren Rechtsprechung vgl. Urteile vom 06.02.1986, V R 119/81 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1986, 374 sowie vom 12.12.1985, V R 126/80 , Betriebs-Berater 1986, 1193 und 19.08.1971, V R 18/71 , BStBl. II 1972, 75) dann geboten, wenn innerhalb der übergeordneten Funktion des gesamten Netzes Sonderfunktionen bestimmter Teile des Netzes feststellbar sind, die diese als selbständige Wirtschaftsgüter erscheinen lassen.
  • FG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 K 2196/97

    Abzweigungen vom Hauptschienennetz eines Braunkohleabbauunternehmens als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht